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Seit der Gründung vor mehr als 100 Jahren hat sich unser Unternehmen zu einem verlässlichen und kompetenten Agrar – Spezialisten entwickelt.
Ob Landwirt, Genossenschaft oder Verbraucher: unsere Kunden wissen, dass sie sich auf unser Know-how und unsere gute Beratung verlassen können.
Dank eines hochmodernen Fuhrparks sind wir in der Lage, jederzeit flexibel zu reagieren. Das garantieren auch unsere großen Lagerkapazitäten. Qualität steht dabei immer an erster Stelle.
Als mittelständisches Traditionsunternehmen sind wir fest in der Region verwurzelt und kennen unsere Kunden mit ihren spezifischen Anforderungen sehr genau. Rund 120 Mitarbeiter sind aktuell für Sie im Einsatz und stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Außerdem bieten wir jedes Jahr jungen Frauen und Männern die Möglichkeit, mit einer kaufmännischen Ausbildung in eine zukunftsträchtige Branche einzusteigen.
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Länder fordern Verbot bei problematischen Drittländern
Tiertransporte in bestimmte Drittstaaten sollen zukünftig rechtssicherer von den zuständigen Stellen in den Ländern verboten werden können, wenn anzunehmen ist, dass die Tiere, insbesondere Rinder, bei der Verbringung und am Bestimmungsort tierschutzwidrig behandelt oder unzureichend versorgt werden. Hierzu soll die Bundesregierung die betreffenden Drittstaaten auflisten.
Tiertransporte in bestimmte Drittstaaten sollen zukünftig rechtssicherer von den zuständigen Stellen in den Ländern verboten werden können, wenn anzunehmen ist, dass die Tiere, insbesondere Rinder, bei der Verbringung und am Bestimmungsort tierschutzwidrig behandelt oder unzureichend versorgt werden. Hierzu soll die Bundesregierung die betreffenden Drittstaaten auflisten. Das fordert der Bundesrat. Dabei geht es den Ländern gemäß der von ihnen heute beschlossenen Entschließung im Kern darum, Rechtssicherheit für alle Beteiligten, insbesondere Amtsveterinärämter und Wirtschaftsbeteiligte, zu schaffen.
Hintergrund der Entschließung ist, dass das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster im Dezember die vorinstanzliche Genehmigungsverweigerung für einen Rindertransport nach Marokko kippte, weil sich das vom Rhein-Sieg-Kreis verfügte Transportverbot lediglich abstrakt auf allgemeine Informationen zum Umgang mit Rindern in dem nordafrikanischen Land und nicht auf offizielle staatliche Erkenntnisse stützte. Auf Initiative Nordrhein-Westfalens verlangt die Länderkammer nun, dass der Bund den Behörden für eine rechtssichere Genehmigung von tierschutzgerechten Transporten valide und zentral gesammelte Daten und Bewertungen zu Transportrouten, Versorgungsstationen und Empfängern in Drittländern zur Verfügung stellt.
Die Bundesregierung soll dem Bundesrat zufolge dabei prüfen, ob per Verordnungsermächtigung gemäß des Tierschutzgesetzes Drittländer benannt werden können, in die ein Export bestimmter Tiere aus Gründen des Tierschutzes zu verbieten ist. Der Parlamentarische Staatssekretär vom Bundeslandwirtschaftsministerium, Hans-Joachim Fuchtel, zeigte sich skeptisch. Er erklärte schon im Plenum des Bundesrates, dass sich ein Exportverbot über solch eine Rechtsverordnung vermutlich nicht realisieren lasse. Als Gründe nannte Fuchtel, dass "dafür valide Beweise benötigt werden, die nicht vorliegen". Dafür seien offizielle Stellungnahmen etwa durch Staaten oder Behörden notwendig. Zudem sei ein generelles Exportverbot auch nach den Vorschriften des Welthandelsrechts vermutlich nicht zulässig.
Der Länderkammer zufolge soll sich die Bundesregierung außerdem auf EU-Ebene dafür einsetzen, dass die Mitgliedstaaten grenzüberschreitende, von ihrem Hoheitsgebiet ausgehende Tiertransporte untersagen müssen, wenn konkrete Anhaltspunkte für tierschutzwidrige Bedingungen bei der Beförderung vorliegen. Genannt werden beispielsweise lange Transportzeiten oder Außentemperaturen unter 5°C oder über 25°C. Eine Lieferung soll auch dann nicht durchgeführt werden dürfen, wenn den Tieren während des Transports oder nach ihrer Ankunft am Zielort Verletzungen oder unnötige Leiden zugefügt werden könnten.
Schließlich wird die Bundesregierung dazu aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass Versorgungsstellen in Drittländern kontrolliert und zertifiziert werden, was auch für Verladehäfen und Transportschiffe gelten soll. Zudem soll der Bund darauf hinwirken, dass die Dauer von Tiertransporten auf acht Stunden begrenzt wird und ein Echtzeitzugang zu Navigationsdaten der Transportfahrzeuge möglich ist. Außerdem mahnt der Bundesrat eine Überprüfung der Bußgeldtatbestände in der EU-Tierschutztransportverordnung an. AgE
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Länder fordern Verbot bei problematischen Drittländern
Tiertransporte in bestimmte Drittstaaten sollen zukünftig rechtssicherer von den zuständigen Stellen in den Ländern verboten werden können, wenn anzunehmen ist, dass die Tiere, insbesondere Rinder, bei der Verbringung und am Bestimmungsort tierschutzwidrig behandelt oder unzureichend versorgt werden. Hierzu soll die Bundesregierung die betreffenden Drittstaaten auflisten.
Tiertransporte in bestimmte Drittstaaten sollen zukünftig rechtssicherer von den zuständigen Stellen in den Ländern verboten werden können, wenn anzunehmen ist, dass die Tiere, insbesondere Rinder, bei der Verbringung und am Bestimmungsort tierschutzwidrig behandelt oder unzureichend versorgt werden. Hierzu soll die Bundesregierung die betreffenden Drittstaaten auflisten. Das fordert der Bundesrat. Dabei geht es den Ländern gemäß der von ihnen heute beschlossenen Entschließung im Kern darum, Rechtssicherheit für alle Beteiligten, insbesondere Amtsveterinärämter und Wirtschaftsbeteiligte, zu schaffen.
Hintergrund der Entschließung ist, dass das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster im Dezember die vorinstanzliche Genehmigungsverweigerung für einen Rindertransport nach Marokko kippte, weil sich das vom Rhein-Sieg-Kreis verfügte Transportverbot lediglich abstrakt auf allgemeine Informationen zum Umgang mit Rindern in dem nordafrikanischen Land und nicht auf offizielle staatliche Erkenntnisse stützte. Auf Initiative Nordrhein-Westfalens verlangt die Länderkammer nun, dass der Bund den Behörden für eine rechtssichere Genehmigung von tierschutzgerechten Transporten valide und zentral gesammelte Daten und Bewertungen zu Transportrouten, Versorgungsstationen und Empfängern in Drittländern zur Verfügung stellt.
Die Bundesregierung soll dem Bundesrat zufolge dabei prüfen, ob per Verordnungsermächtigung gemäß des Tierschutzgesetzes Drittländer benannt werden können, in die ein Export bestimmter Tiere aus Gründen des Tierschutzes zu verbieten ist. Der Parlamentarische Staatssekretär vom Bundeslandwirtschaftsministerium, Hans-Joachim Fuchtel, zeigte sich skeptisch. Er erklärte schon im Plenum des Bundesrates, dass sich ein Exportverbot über solch eine Rechtsverordnung vermutlich nicht realisieren lasse. Als Gründe nannte Fuchtel, dass "dafür valide Beweise benötigt werden, die nicht vorliegen". Dafür seien offizielle Stellungnahmen etwa durch Staaten oder Behörden notwendig. Zudem sei ein generelles Exportverbot auch nach den Vorschriften des Welthandelsrechts vermutlich nicht zulässig.
Der Länderkammer zufolge soll sich die Bundesregierung außerdem auf EU-Ebene dafür einsetzen, dass die Mitgliedstaaten grenzüberschreitende, von ihrem Hoheitsgebiet ausgehende Tiertransporte untersagen müssen, wenn konkrete Anhaltspunkte für tierschutzwidrige Bedingungen bei der Beförderung vorliegen. Genannt werden beispielsweise lange Transportzeiten oder Außentemperaturen unter 5°C oder über 25°C. Eine Lieferung soll auch dann nicht durchgeführt werden dürfen, wenn den Tieren während des Transports oder nach ihrer Ankunft am Zielort Verletzungen oder unnötige Leiden zugefügt werden könnten.
Schließlich wird die Bundesregierung dazu aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass Versorgungsstellen in Drittländern kontrolliert und zertifiziert werden, was auch für Verladehäfen und Transportschiffe gelten soll. Zudem soll der Bund darauf hinwirken, dass die Dauer von Tiertransporten auf acht Stunden begrenzt wird und ein Echtzeitzugang zu Navigationsdaten der Transportfahrzeuge möglich ist. Außerdem mahnt der Bundesrat eine Überprüfung der Bußgeldtatbestände in der EU-Tierschutztransportverordnung an. AgE
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Länder fordern Verbot bei problematischen Drittländern
Tiertransporte in bestimmte Drittstaaten sollen zukünftig rechtssicherer von den zuständigen Stellen in den Ländern verboten werden können, wenn anzunehmen ist, dass die Tiere, insbesondere Rinder, bei der Verbringung und am Bestimmungsort tierschutzwidrig behandelt oder unzureichend versorgt werden. Hierzu soll die Bundesregierung die betreffenden Drittstaaten auflisten.
Tiertransporte in bestimmte Drittstaaten sollen zukünftig rechtssicherer von den zuständigen Stellen in den Ländern verboten werden können, wenn anzunehmen ist, dass die Tiere, insbesondere Rinder, bei der Verbringung und am Bestimmungsort tierschutzwidrig behandelt oder unzureichend versorgt werden. Hierzu soll die Bundesregierung die betreffenden Drittstaaten auflisten. Das fordert der Bundesrat. Dabei geht es den Ländern gemäß der von ihnen heute beschlossenen Entschließung im Kern darum, Rechtssicherheit für alle Beteiligten, insbesondere Amtsveterinärämter und Wirtschaftsbeteiligte, zu schaffen.
Hintergrund der Entschließung ist, dass das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster im Dezember die vorinstanzliche Genehmigungsverweigerung für einen Rindertransport nach Marokko kippte, weil sich das vom Rhein-Sieg-Kreis verfügte Transportverbot lediglich abstrakt auf allgemeine Informationen zum Umgang mit Rindern in dem nordafrikanischen Land und nicht auf offizielle staatliche Erkenntnisse stützte. Auf Initiative Nordrhein-Westfalens verlangt die Länderkammer nun, dass der Bund den Behörden für eine rechtssichere Genehmigung von tierschutzgerechten Transporten valide und zentral gesammelte Daten und Bewertungen zu Transportrouten, Versorgungsstationen und Empfängern in Drittländern zur Verfügung stellt.
Die Bundesregierung soll dem Bundesrat zufolge dabei prüfen, ob per Verordnungsermächtigung gemäß des Tierschutzgesetzes Drittländer benannt werden können, in die ein Export bestimmter Tiere aus Gründen des Tierschutzes zu verbieten ist. Der Parlamentarische Staatssekretär vom Bundeslandwirtschaftsministerium, Hans-Joachim Fuchtel, zeigte sich skeptisch. Er erklärte schon im Plenum des Bundesrates, dass sich ein Exportverbot über solch eine Rechtsverordnung vermutlich nicht realisieren lasse. Als Gründe nannte Fuchtel, dass "dafür valide Beweise benötigt werden, die nicht vorliegen". Dafür seien offizielle Stellungnahmen etwa durch Staaten oder Behörden notwendig. Zudem sei ein generelles Exportverbot auch nach den Vorschriften des Welthandelsrechts vermutlich nicht zulässig.
Der Länderkammer zufolge soll sich die Bundesregierung außerdem auf EU-Ebene dafür einsetzen, dass die Mitgliedstaaten grenzüberschreitende, von ihrem Hoheitsgebiet ausgehende Tiertransporte untersagen müssen, wenn konkrete Anhaltspunkte für tierschutzwidrige Bedingungen bei der Beförderung vorliegen. Genannt werden beispielsweise lange Transportzeiten oder Außentemperaturen unter 5°C oder über 25°C. Eine Lieferung soll auch dann nicht durchgeführt werden dürfen, wenn den Tieren während des Transports oder nach ihrer Ankunft am Zielort Verletzungen oder unnötige Leiden zugefügt werden könnten.
Schließlich wird die Bundesregierung dazu aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass Versorgungsstellen in Drittländern kontrolliert und zertifiziert werden, was auch für Verladehäfen und Transportschiffe gelten soll. Zudem soll der Bund darauf hinwirken, dass die Dauer von Tiertransporten auf acht Stunden begrenzt wird und ein Echtzeitzugang zu Navigationsdaten der Transportfahrzeuge möglich ist. Außerdem mahnt der Bundesrat eine Überprüfung der Bußgeldtatbestände in der EU-Tierschutztransportverordnung an. AgE


